Prämienverbilligung in Bettingen
Als Einwohnerin oder Einwohner von Bettingen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'800 und CHF 7'800 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 7'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 60'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Bettingener
Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Bettingen.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Zuständigkeit für Bettingen
Obwohl Sie in Bettingen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Basel-Stadt. Die Gemeindeverwaltung Bettingen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden.
Was Sie in Bettingen beachten müssen
Basel-Stadt hat eines der höchsten Prämienniveaus der Schweiz, weshalb die Verbilligungsbeiträge hier überdurchschnittlich gross ausfallen. In der Stadt Basel profitieren jährlich über 60'000 Personen. Wer in Riehen wohnt und die Kriterien erfüllt, sollte unbedingt einen Antrag stellen — die Beträge sind signifikant.
Einkommensgrenzen: CHF 60'000 (Alleinstehende) / CHF 85'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Bettingen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Basel-Stadt
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Basel und Riehen — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Stadt.