Prämienverbilligung in Teufen
Als Einwohnerin oder Einwohner von Teufen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 4'600 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 44'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Teufener
Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Teufen.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Zuständigkeit für Teufen
Obwohl Sie in Teufen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Die Gemeindeverwaltung Teufen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden.
Was Sie in Teufen beachten müssen
Appenzell Ausserrhoden hat seinen Hauptort in Herisau. Da der Kanton keine klassische Kantonshauptstadt kennt, verteilen sich die Aufgaben auf mehrere Gemeinden. Die Ausgleichskasse in Herisau bearbeitet alle Anträge aus dem Kanton — auch aus Teufen und Speicher.
Einkommensgrenzen: CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Teufen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Herisau und Speicher — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden.