Prämienverbilligung in Herisau
Als Einwohnerin oder Einwohner von Herisau richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 4'600 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 44'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Herisauer
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Zuständigkeit für Herisau
Obwohl Sie in Herisau wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden. Die Gemeindeverwaltung Herisau kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden.
Was Sie in Herisau beachten müssen
Appenzell Ausserrhoden hat seinen Hauptort in Herisau. Da der Kanton keine klassische Kantonshauptstadt kennt, verteilen sich die Aufgaben auf mehrere Gemeinden. Die Ausgleichskasse in Herisau bearbeitet alle Anträge aus dem Kanton — auch aus Teufen und Speicher.
Einkommensgrenzen: CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Herisau hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Teufen und Speicher — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden.