Prämienverbilligung
Kanton Appenzell Ausserrhoden
In Herisau, Teufen, Speicher können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.
Antragsfrist
31. März
Max. Ersparnis
CHF 4'600
Zuständige Behörde
Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden
Einkommensgrenze 2026
CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare)
Besonderheiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden hat seinen Hauptort in Herisau. Da der Kanton keine klassische Kantonshauptstadt kennt, verteilen sich die Aufgaben auf mehrere Gemeinden. Die Ausgleichskasse in Herisau bearbeitet alle Anträge aus dem Kanton — auch aus Teufen und Speicher.
Voraussetzungen
- —Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Appenzell Ausserrhoden — zum Beispiel in Herisau oder Teufen.
- —Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare).
- —Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).
Antragstellung bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden
Für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ist die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Herisau, Teufen oder Speicher wohnhaft sind.
Den Rest übernehmen wir
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Häufige Fragen