AGKanton

Prämienverbilligung
Kanton Aargau

In Aarau, Wettingen, Baden und Wohlen können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'200

Zuständige Behörde

SVA Aargau (Sozialversicherungsanstalt)

Einkommensgrenze 2026

CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 71'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Aargau

Aargau ist nach Bern und Zürich der drittbevölkerungsreichste Kanton. Die SVA Aargau verwaltet alle IPV-Anträge zentral aus Aarau. In grösseren Gemeinden wie Wettingen, Baden und Wohlen ist der Anteil der Anspruchsberechtigten spürbar — besonders bei Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Aargau — zum Beispiel in Aarau oder Wettingen.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 71'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der SVA Aargau (Sozialversicherungsanstalt)

Für den Kanton Aargau ist die SVA Aargau (Sozialversicherungsanstalt) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Aarau, Wettingen oder Baden wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Aargau