Prämienverbilligung in Risch
Als Einwohnerin oder Einwohner von Risch richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Zug. Der Kanton Zug gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 600 und CHF 3'800 pro Jahr — die Frist läuft am Ende April ab.
Frist
Ende April
Bis zu
CHF 3'800 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 48'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Rischer
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Zuständigkeit für Risch
Obwohl Sie in Risch wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Zug. Die Gemeindeverwaltung Risch kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Zug eingereicht werden.
Was Sie in Risch beachten müssen
Zug ist bekannt als steuerarmer Kanton mit hohem Wohlstandsniveau. Dennoch gibt es auch hier — insbesondere in Baar und Cham — Haushalte, die Anspruch auf Verbilligung haben. Die Beiträge fallen im nationalen Vergleich moderat aus, sind aber für betroffene Familien dennoch eine spürbare Entlastung.
Einkommensgrenzen: CHF 48'000 (Alleinstehende) / CHF 68'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Risch hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Zug
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Zug und Baar — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Zug.