Prämienverbilligung in Locarno
Als Einwohnerin oder Einwohner von Locarno richten Sie Ihren Antrag an die Cassa cantonale di compensazione del Ticino. Der Kanton Tessin gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr — die Frist läuft am 30. November ab.
Frist
30. November
Bis zu
CHF 5'200 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 50'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Locarnoer
Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Tessin haben. Wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen den genauen Antragsprozess — spezifisch für Locarno.
Kostenlos · Unverbindlich · In 10 Minuten
Zuständigkeit für Locarno
Obwohl Sie in Locarno wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Cassa cantonale di compensazione del Ticino. Die Gemeindeverwaltung Locarno kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Tessin eingereicht werden.
Was Sie in Locarno beachten müssen
Das Tessin ist der einzige italienischsprachige Kanton der Schweiz. Alle Formulare und Kommunikation erfolgen auf Italienisch. Die Frist endet am 30. November — frühzeitig im Verhältnis zur Deutschschweiz. In Lugano, Bellinzona und Locarno profitieren viele Rentnerinnen und Rentner von der kantonalen Unterstützung.
Einkommensgrenzen: CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Locarno hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Tessin
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Lugano und Bellinzona — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Tessin.