TIKanton

Prämienverbilligung
Kanton Tessin

In Lugano, Bellinzona, Locarno und Mendrisio können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

30. November

Max. Ersparnis

CHF 5'200

Zuständige Behörde

Cassa cantonale di compensazione del Ticino

Einkommensgrenze 2026

CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Tessin

Das Tessin ist der einzige italienischsprachige Kanton der Schweiz. Alle Formulare und Kommunikation erfolgen auf Italienisch. Die Frist endet am 30. November — frühzeitig im Verhältnis zur Deutschschweiz. In Lugano, Bellinzona und Locarno profitieren viele Rentnerinnen und Rentner von der kantonalen Unterstützung.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Tessin — zum Beispiel in Lugano oder Bellinzona.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 50'000 (Alleinstehende) / CHF 72'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Cassa cantonale di compensazione del Ticino

Für den Kanton Tessin ist die Cassa cantonale di compensazione del Ticino für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 30. November eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Lugano, Bellinzona oder Locarno wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Tessin