Prämienverbilligung in Grenchen
Als Einwohnerin oder Einwohner von Grenchen richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Solothurn. Der Kanton Solothurn gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Juli ab.
Frist
31. Juli
Bis zu
CHF 5'200 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 51'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Grenchener
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Zuständigkeit für Grenchen
Obwohl Sie in Grenchen wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Solothurn. Die Gemeindeverwaltung Grenchen kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Solothurn eingereicht werden.
Was Sie in Grenchen beachten müssen
Im Kanton Solothurn ist die IPV-Frist jeweils der 31. Juli für das laufende Jahr. Die Ausgleichskasse in Solothurn ist auch für Industriegemeinden wie Olten, Grenchen und Zuchwil zuständig, wo viele Haushalte in mittleren Einkommensschichten von einer Verbilligung profitieren könnten.
Einkommensgrenzen: CHF 51'000 (Alleinstehende) / CHF 73'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Grenchen hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Solothurn
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Olten und Solothurn — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Solothurn.