SOKanton

Prämienverbilligung
Kanton Solothurn

In Olten, Solothurn, Grenchen und Zuchwil können Haushalte zwischen CHF 900 und CHF 5'200 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Juli

Max. Ersparnis

CHF 5'200

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Solothurn

Einkommensgrenze 2026

CHF 51'000 (Alleinstehende) / CHF 73'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn ist die IPV-Frist jeweils der 31. Juli für das laufende Jahr. Die Ausgleichskasse in Solothurn ist auch für Industriegemeinden wie Olten, Grenchen und Zuchwil zuständig, wo viele Haushalte in mittleren Einkommensschichten von einer Verbilligung profitieren könnten.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Solothurn — zum Beispiel in Olten oder Solothurn.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 51'000 (Alleinstehende) / CHF 73'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Solothurn

Für den Kanton Solothurn ist die Ausgleichskasse Solothurn für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Juli eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Olten, Solothurn oder Grenchen wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Solothurn