Prämienverbilligung in Kerns
Als Einwohnerin oder Einwohner von Kerns richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Obwalden. Der Kanton Obwalden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'400 pro Jahr — die Frist läuft am 30. November ab.
Frist
30. November
Bis zu
CHF 4'400 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 42'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Kernser
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Zuständigkeit für Kerns
Obwohl Sie in Kerns wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Obwalden. Die Gemeindeverwaltung Kerns kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Obwalden eingereicht werden.
Was Sie in Kerns beachten müssen
Obwalden hat eine Herbstfrist: Wer bis Ende November in Sarnen oder Alpnach keinen Antrag eingereicht hat, geht für das laufende Jahr leer aus. Die Bearbeitung erfolgt durch die kantonale Ausgleichskasse in Sarnen, die auch für Kerns und umliegende Gemeinden zuständig ist.
Einkommensgrenzen: CHF 42'000 (Alleinstehende) / CHF 59'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Kerns hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Obwalden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Sarnen und Alpnach — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Obwalden.