Prämienverbilligung in Glarus Nord
Als Einwohnerin oder Einwohner von Glarus Nord richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Glarus. Der Kanton Glarus gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 4'600 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 44'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Glarus Norder
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Zuständigkeit für Glarus Nord
Obwohl Sie in Glarus Nord wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Glarus. Die Gemeindeverwaltung Glarus Nord kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Glarus eingereicht werden.
Was Sie in Glarus Nord beachten müssen
Der Kanton Glarus ist seit der Gemeindefusion auf drei Gemeinden reduziert: Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd. Dies vereinfacht die Antragstellung etwas, da die Ausgleichskasse überschaubare Strukturen hat. Trotzdem gehen jährlich Verbilligungsbeträge verloren, weil Berechtigte die Frist verpassen.
Einkommensgrenzen: CHF 44'000 (Alleinstehende) / CHF 62'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Glarus Nord hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Glarus
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Glarus und Glarus Süd — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Glarus.