FRKanton Freiburg

Prämienverbilligung in Bulle

Als Einwohnerin oder Einwohner von Bulle richten Sie Ihren Antrag an die Caisse de compensation du canton de Fribourg (CCF). Der Kanton Freiburg gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 900 und CHF 5'400 pro Jahr — die Frist läuft am Ende August ab.

Frist

Ende August

Bis zu

CHF 5'400 / Jahr

Einkommensgrenze

CHF 49'000 (Alleinstehende)

Ihr Recht als Bulleer

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Zuständigkeit für Bulle

Obwohl Sie in Bulle wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Caisse de compensation du canton de Fribourg (CCF). Die Gemeindeverwaltung Bulle kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Freiburg eingereicht werden.

Was Sie in Bulle beachten müssen

Im Kanton Freiburg gilt für die IPV eine Frist bis Ende August für das laufende Jahr. Freiburg ist zweisprachig (Deutsch und Französisch), was sich auch im Antragsverfahren widerspiegelt. Die CCF bearbeitet Anträge in beiden Sprachen.

Einkommensgrenzen: CHF 49'000 (Alleinstehende) / CHF 70'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Bulle hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Weitere Gemeinden im Kanton Freiburg

Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Freiburg und Villars-sur-Glâne — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Freiburg.