Prämienverbilligung in Pratteln
Als Einwohnerin oder Einwohner von Pratteln richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (AKBL). Der Kanton Basel-Landschaft gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 1'000 und CHF 5'400 pro Jahr — die Frist läuft am 31. März ab.
Frist
31. März
Bis zu
CHF 5'400 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 52'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Prattelner
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Zuständigkeit für Pratteln
Obwohl Sie in Pratteln wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (AKBL). Die Gemeindeverwaltung Pratteln kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft eingereicht werden.
Was Sie in Pratteln beachten müssen
Basel-Landschaft grenzt direkt an Basel-Stadt, hat aber ein etwas tieferes Prämienniveau. In bevölkerungsreichen Gemeinden wie Allschwil, Reinach und Muttenz gibt es viele Haushalte im anspruchsberechtigten Einkommenssegment, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben.
Einkommensgrenzen: CHF 52'000 (Alleinstehende) / CHF 74'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Pratteln hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Allschwil und Reinach — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft.