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Prämienverbilligung
Kanton Basel-Landschaft

In Allschwil, Reinach, Muttenz und Pratteln können Haushalte zwischen CHF 1'000 und CHF 5'400 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. März

Max. Ersparnis

CHF 5'400

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Basel-Landschaft (AKBL)

Einkommensgrenze 2026

CHF 52'000 (Alleinstehende) / CHF 74'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft

Basel-Landschaft grenzt direkt an Basel-Stadt, hat aber ein etwas tieferes Prämienniveau. In bevölkerungsreichen Gemeinden wie Allschwil, Reinach und Muttenz gibt es viele Haushalte im anspruchsberechtigten Einkommenssegment, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Basel-Landschaft — zum Beispiel in Allschwil oder Reinach.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 52'000 (Alleinstehende) / CHF 74'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (AKBL)

Für den Kanton Basel-Landschaft ist die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (AKBL) für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. März eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Allschwil, Reinach oder Muttenz wohnhaft sind.

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FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft