Prämienverbilligung in Schwende
Als Einwohnerin oder Einwohner von Schwende richten Sie Ihren Antrag an die Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden. Der Kanton Appenzell Innerrhoden gewährt Verbilligungsbeiträge zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr — die Frist läuft am 31. Oktober ab.
Frist
31. Oktober
Bis zu
CHF 4'600 / Jahr
Einkommensgrenze
CHF 43'000 (Alleinstehende)
Ihr Recht als Schwendeer
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Zuständigkeit für Schwende
Obwohl Sie in Schwende wohnhaft sind, erfolgt die Bearbeitung aller IPV-Gesuche kantonal. Zuständig ist die Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden. Die Gemeindeverwaltung Schwende kann in der Regel erste Auskünfte erteilen, der eigentliche Antrag muss aber korrekt nach den kantonalen Vorgaben des Kantons Appenzell Innerrhoden eingereicht werden.
Was Sie in Schwende beachten müssen
Appenzell Innerrhoden ist der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz. Die Frist endet bereits am 31. Oktober, was für Einwohnerinnen und Einwohner in Appenzell und Rüte eine frühe Planung erfordert. Die Strukturen sind überschaubar — die Ausgleichskasse ist direkt erreichbar.
Einkommensgrenzen: CHF 43'000 (Alleinstehende) / CHF 60'000 (Ehepaare). Wer darunter liegt und seinen Wohnsitz am 1. Januar in Schwende hatte, ist grundsätzlich anspruchsberechtigt.
Weitere Gemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden
Das gleiche Verfahren gilt auch für Einwohnerinnen und Einwohner von Appenzell und Rüte — sowie allen weiteren Gemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden.