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AIKanton

Prämienverbilligung
Kanton Appenzell Innerrhoden

In Appenzell, Rüte, Schwende können Haushalte zwischen CHF 800 und CHF 4'600 pro Jahr an Krankenkassenprämien sparen — sofern sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Antragsfrist

31. Oktober

Max. Ersparnis

CHF 4'600

Zuständige Behörde

Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden

Einkommensgrenze 2026

CHF 43'000 (Alleinstehende) / CHF 60'000 (Ehepaare)

Besonderheiten im Kanton Appenzell Innerrhoden

Appenzell Innerrhoden ist der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz. Die Frist endet bereits am 31. Oktober, was für Einwohnerinnen und Einwohner in Appenzell und Rüte eine frühe Planung erfordert. Die Strukturen sind überschaubar — die Ausgleichskasse ist direkt erreichbar.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz am 1. Januar des Bezugsjahres in einer Gemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden — zum Beispiel in Appenzell oder Rüte.
  • Das massgebende steuerbare Einkommen liegt unterhalb der festgelegten Grenze von CHF 43'000 (Alleinstehende) / CHF 60'000 (Ehepaare).
  • Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung (KVG).

Antragstellung bei der Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden

Für den Kanton Appenzell Innerrhoden ist die Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden für die Bearbeitung der IPV-Gesuche zuständig. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das entsprechende Kalenderjahr — eine rückwirkende Geltendmachung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und den Antrag korrekt zu stellen — ob Sie in Appenzell, Rüte oder Schwende wohnhaft sind.

Den Rest übernehmen wir

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Gemeinden in Appenzell Innerrhoden

Detaillierte Informationen und lokale Hinweise für ausgewählte Ortschaften im Kanton Appenzell Innerrhoden:

FAQ: Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Innerrhoden